Diese Regeln müssen Radfahrer auf Mallorca beachten

Vorlesen lassen? ↑↑⇑⇑↑↑ | Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten -

Mit dem Beginn des Frühlings sind die Straßen Mallorcas voll von Radfahrern. Die Insel hat sich zu einem der Paradiese des Radtourismus entwickelt und Tausende von Menschen kommen jedes Jahr, um die Routen und Landschaften Mallorcas zu genießen.

Der Radtourismus wird seit Jahren auch auf Tourismusmessen in ganz Europa beworben. Die mehr als zweitausend Kilometer an Straßen und Wegen und die abwechslungsreichen Landschaften machen die Insel zu einem Paradies für Liebhaber dieses Sports. Darüber hinaus werden jedes Jahr Radtourismus-Veranstaltungen wie Mallorca 312 organisiert, die Tausende von Menschen anziehen.

Lesetipp:  Verkehrseinschränkungen aufgrund der Demonstration am Sonntag
Diese Regeln müssen Radfahrer auf Mallorca beachten
Gustav Knudsen | Blaues Licht

Diese Ansammlung von Sportlern auf den Straßen der Insel führt jedoch zu mehr als einer Beschwerde unter den Mallorquinern, die sehen, wie sie ständig von Gruppen von Radfahrern unterbrochen werden, die sie zwingen, langsamer zu fahren, und bei vielen Gelegenheiten Zweifel an den Verkehrsregeln aufkommen lassen, die alle Radfahrer im Straßenverkehr einhalten müssen.

Dies sind die wichtigsten Regeln für Radfahrer im Straßenverkehr:

Helmpflicht
Im Straßenverkehr ist ein zugelassener Schutzhelm für alle Radfahrer obligatorisch, mit drei Ausnahmen: bei langen Steigungen, aus medizinischen Gründen oder bei extremer Hitze. Der Helm muss unbedingt immer befestigt sein, damit er nicht abgeworfen werden kann. Das Fahren ohne Helm, obwohl er vorgeschrieben ist, kann mit einem Bußgeld von 200 Euro geahndet werden.

Radfahren auf dem Seitenstreifen, wenn es einen solchen gibt.
Auf der Straße sind Radfahrer verpflichtet, auf dem rechten Seitenstreifen zu fahren, sofern ein solcher vorhanden ist. Sie dürfen den Seitenstreifen nur bei langen, gefahrlos befahrbaren Abfahrten verlassen. Das Befahren der Fahrbahn, wenn das Fahren auf dem Seitenstreifen möglich ist, wird mit einer Geldstrafe von 200 Euro geahndet.

Reflektoren
Wo Licht eingeschaltet werden muss, müssen Radfahrer auch reflektierende Kleidung tragen, damit andere Autofahrer sie in einer Entfernung von 150 Metern erkennen können. Das Fahren ohne Reflektoren kann mit einem Bußgeld von 80 Euro geahndet werden.

Parallel, nicht im Pulk
Radfahrer dürfen in Zweierreihen auf der Straße fahren, und zwar möglichst weit rechts von der Fahrbahn. Auf schlecht einsehbaren Streckenabschnitten (z. B. Kurven) und in Menschenansammlungen dürfen sie jedoch nicht parallel zueinander fahren, sondern müssen sich in Reihen aufstellen. Es ist nicht erlaubt, im Pulk zu fahren. Das Fahren in Gruppen auf der Straße ohne Ordnung kann ein Bußgeld von 100 Euro nach sich ziehen.

Radfahren auf Autobahnen
Radfahrer dürfen nicht auf Autobahnen fahren.

Quelle: Agenturen